Geschäftsordnung des
SV Blau-Gelb Frankfurt am Main e.V.

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Stand 21.03.2019

§1 Geltungsbereich

Die Geschäftsordnung (GO) regelt die Durchführung und den Ablauf von Versammlungen jeder Art.

§2 Regelungen für eine Mitgliederversammlungen (MV)

2.1 Die Tagesordnung für eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens enthalten:

2.1.1 Begrüßung durch den Vorstand;

2.1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit;

2.1.3 Beschluss über die Bestellung des Protokollführers;

2.1.4 Verlesen des Protokolls (Niederschrift) über die letzte MV, sofern gewünscht;

mehrheitlich

2.1.5 Beschluss über Änderungsanträge zur Tagesordnung und/oder zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte;

2.1.6 (Rechenschafts-)Bericht des Vorstands mit anschließender Aussprache;

2.1.7 Bericht der Kassenprüfer mit anschließender Aussprache;

2.1.8 Bericht des Schiedsgerichtes mit anschließender Aussprache;

2.1.9 Bericht des Datenschutzbeauftragten;

2.1.10 Übergabe der Versammlungsleitung an ein besonders verdientes Mitglied (ausschließlich) für die Zwecke der Entlastung des Vorstandes und – soweit anstehend

– die Wahl des Vorstandes;

2.1.11 Entlastung des Vorstandes;

2.1.12 Soweit turnusmäßig erforderlich oder aufgrund anderweitiger Veränderungen: Wahlen;

2.1.13 Genehmigung des Gesamthaushaltes (inklusive etwaiger Rechtsgeschäfte, die der besonderen Zustimmung der MV unterliegen) und der Jahresrechnung; und

2.1.14 Verschiedenes

2.2 Die Versammlung soll nicht später als 15 Minuten nach dem in der Einberufung festgesetzten Zeitpunkt eröffnet werden.

§3 Durchführung einer Versammlung

3.1 Die Versammlung ist nicht öffentlich. Mit Zustimmung der MV können Gäste zugelassen werden, die sich in eine Gästeliste einzutragen haben. Rede- und Stimmrecht haben sie nicht.

3.2 Während der Versammlung darf nicht geraucht werden.

3.3 Abwicklung der Tagesordnung

3.3.1 Der Versammlungsleiter hat die Tagesordnung in der festgesetzten Reihenfolge zur Verhandlung zu bringen, sofern kein Änderungsantrag genehmigt ist.

3.3.2 Über den Verlauf der Versammlung ist vom Protokollführer, der vorher vom Vorstand zu bestimmen und der MV zu benennen ist, eine Niederschrift zu fertigen.

3.4 Verfahrensregeln bei Debatten, Anträgen, Abstimmungen usw.

3.4.1 Das Wort wird nach der Reihe der Anmeldungen erteilt. Beim Wortantrag ist der Name anzugeben. Bei Bedarf ist eine Rednerliste zu führen.

3.4.2 Außer der Reihe ist das Wort zu erteilen beim Antrag auf Schluss der Debatte. Den Schluss der Debatte oder das Schließen der Rednerliste darf nur ein Mitglied beantragen, das an dieser Aussprache nicht beteiligt war. Vor der Abstimmung über den Antrag auf Schluss der Debatte dürfen hierzu nur ein Redner dafür und einer dagegen sprechen. Wird der Schluss der Debatte angenommen, so erhält der Antragsteller vor der Abstimmung über den Antrag das Schlusswort. Die auf der Rednerliste (falls geführt) noch offenstehenden Anmeldungen zur Debatte werden gestrichen. Ist eine Abstimmung eingeleitet, darf niemand mehr zu Wort kommen. Nach Schluss der Debatte sind Bemerkungen zur Sache nicht mehr gestattet.

3.4.3 Erledigte Tagesordnungspunkte dürfen in der gleichen Versammlung nicht noch einmal behandelt werden.

3.4.4 Der Versammlungsleiter darf jederzeit in die Debatte eingreifen.

3.4.5 Die Redezeit kann auf Antrag und Beschluss der MV hin auf eine bestimmte Dauer beschränkt werden.

3.4.6 In den MV, auch in den Abteilungsversammlungen, muss Vorstandsmitgliedern jederzeit zur Sache das Wort erteilt werden.

3.4.7 Die Redner müssen sachlich bleiben und es sind die Grundsätze der Vereinstätigkeit und des gegenseitigen Miteinanders zu beachten.

3.4.8 Alle Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen. Wird eine andere Abstimmungsart beantragt, so entscheidet hierüber die Versammlung mit einfacher Mehrheit.

3.4.9 Bei Vorliegen mehrerer Anträge zu einer Sache ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Versammlung. Vor jeder Abstimmung ist der Antrag noch einmal zu verlesen.

3.4.10 Einwendungen gegen Abstimmungsergebnisse sind sofort anzumelden.

§4 Wahlen

4.1 Ein nicht anwesendes Mitglied ist nur wählbar, wenn sein schriftliches Einverständnis vorliegt.

4.2 Zur Entlastung des Vorstandes und für dessen Wahlen ist einem besonders verdienten Mitglied die Versammlungsleitung zu übergeben. Der Versammlungsleiter kann nicht selbst gewählt werden.

4.3 Das Wahlergebnis ist vom Versammlungsleiter bekannt zu geben und vom Protokollführer zu dokumentieren.

4.4 Der zu wählende Kandidat muss mindestens die einfache Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder der Versammlung erhalten. Erhält bei mehreren Kandidaten kein Kandidat die einfache Mehrheit, ist eine Stichwahl erforderlich. Wer in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt.

§5 Ergänzende Regelungen für Abstimmungen

In allen Gremien (Vorstand, Sportrat, Schiedsgericht, Abteilungsvorstand usw.) entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Versammlungsleiters.