Finanzordnung des
SV Blau-Gelb Frankfurt am Main e.V.

blaugelb_welle_01

Stand 21.03.2019

§ 1 Aufgaben des Vorstandes, der Geschäftsstelle und der Abteilungsleiter

1.1 Der Vorstand stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Liquidität der Geschäftsstelle sicher und steuert sowie verantwortet die ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben des Vereins.

1.2 Die Geschäftsstelle übernimmt u. a. die Mitgliederverwaltung, die Beitragseinziehung, das Mahnwesen und die Gehaltsabrechnungen.

1.3 Die Abteilungsleiter werden über angemahnte Mitglieder zeitnah informiert. Der Vorstand richtet für jede Abteilung ein eigenes Bankkonto ein. Für dieses Bankkonto erhalten der Abteilungsleiter und bei Bedarf eine zweite Person der Abteilung eine Vollmacht. Für diese Abteilungskonten werden keine Dispositionskredite eingeräumt; sie werden auf Guthabenbasis geführt. Für die Buchhaltung stellen die Abteilungen der Geschäftsstelle zum Ende eines jeden Quartals alle Kontoauszüge und die dazugehörenden Belege in sortierter, durchnummerierter Form zur Verfügung. Die Quartalsordner werden sodann dem Steuerberater des Vereins zur Verbuchung zur Verfügung gestellt.

§2 Budgeterstellung neues Geschäftsjahr

Die Abteilungsleiter stellen im Rahmen ihrer Budgets die Liquidität ihrer Abteilung sicher. Die Abteilungseinnahmen sollen die Abteilungsausgaben decken. Die Abteilungsleiter sind gehalten und befugt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einnahmen- oder Ausgabenseite entsprechend anzupassen. Die Abteilungseinnahmen und -ausgaben des neuen Geschäftsjahres werden bis spätestens zur nächsten Mitgliederversammlung vom Vorstand in Abstimmung mit den Abteilungsleitern geplant.

§ 3 Einnahmen

3.1 Der Vorstand trägt Sorge dafür, dass die Einnahmen der Abteilungen, die aus Beitragseinnahmen, Zuschüssen und Spenden resultieren, so zeitnah auf die Abteilungskonten überwiesen werden, dass die Abteilungen ihre Ausgaben zeitgerecht tätigen können.

3.2 Beiträge werden vom Verein vereinnahmt und von der Geschäftsstelle auf die Abteilungskonten überwiesen. Die Überträge müssen nicht in voller Höhe erfolgen, sondern können im Ermessen des Vorstandes in angemessenen Teilbeträgen erfolgen. Der Beitragsübertrag auf die Abteilungen findet mindestens zweimal im Jahr jeweils im Februar und August statt.

3.3 Zuschüsse werden vom Verein durch die Geschäftsstelle beantragt. Die Abteilungen stellen hierzu der Geschäftsstelle die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Zuschüsse werden zunächst vom Verein vereinnahmt und anschließend durch die Geschäftsstelle auf die Abteilungskonten der betreffenden Abteilungen überwiesen.

3.4 Geldspenden sollen auf das Spendenkonto des Vereins überwiesen werden, wobei zweckgebundene Spenden für Abteilungen von der Geschäftsstelle zeitnah auf das betreffende Abteilungskonto überwiesen werden. Spendenbescheinigungen kann nur der Verein durch die Geschäftsstelle ausstellen.

3.5 Einnahmen aus Werbung und/oder Sponsoring sollen direkt auf die Abteilungskonten erfolgen.

§4 Ausgaben

4.1 Alle Ausgaben des Vereins werden den Abteilungen und/oder dem Hauptverein (HV) zugeordnet. Der HV besteht für die Zwecke dieser Finanzordnung aus den drei Bereichen (i) Geschäftsstelle, (ii) Projekte und (iii) Vereinsgelände/Stadion.

4.2 Decken die Einnahmen des HV nicht dessen Ausgaben, so wird diese Unterdeckung als Umlage/Gemeinkosten vom Vorstand über sinnvolle Verteilungsschlüssel auf die Abteilungen umgelegt. Vorab ist die Meinung des Sportrates einzuholen.

4.3 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Vereinsgelände/Stadion, die nicht direkt einzelnen Abteilungen oder dem HV zugeordnet werden können, werden über Nutzungsschlüssel angemessen auf die Abteilungen, die auf dem Vereinsgelände ihren Sport ganz oder teilweise ausüben, verteilt. Diese Verteilkosten werden ebenfalls im Rahmen des Jahresbudgets festgelegt. Bei großen Abweichungen zum Budget kann am Jahresende eine Korrekturabrechung stattfinden. Der dazugehörige Zahlungsverkehr läuft über das HVStadionkonto.

4.4 Eingangsrechnungen müssen auf den SV Blau-Gelb Frankfurt am Main e.V. ausgestellt sein, wobei im Rahmen der Möglichkeiten die betroffene(n) Abteilung(en) ausgewiesen sein sollen.

§5 Überschüsse

5.1 Sollten einzelne Abteilungskonten am Jahresende Guthaben ausweisen, so wird dieses auf das Folgejahr übertragen und darf von der Abteilung ohne Budgetkürzung verwendet werden.

5.2 Im Bedarfsfall dienen diese Überschüsse als Budgeteinnahme/Rücklage, wenn die geplanten Einnahmen die geplanten Ausgaben nicht decken.

5.3 In Abstimmung mit dem Vorstand dürfen Überschüsse, die Abteilungen ansparen möchten, um größere Investitions- und/oder lnstandhaltungsmaßnahmen tätigen zu können, mehrjährig übertragen werden. Hierfür sind von der Geschäftsstelle gesonderte Aufzeichnungen über Beträge, Verwendungszweck und voraussichtliche Höhe der Ausgaben zu führen. Diese Anforderungen sind notwendig, um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden.

5.4 Sollte die Geschäftsstelle am Jahresende Überschüsse erzielt haben, wird über deren Verwendung vom Vorstand und Sportrat entschieden.

§6 Abteilungsaktivitäten

Der Vorstand kann Aktivitäten der Abteilungen, die auch anderen Abteilungen und/oder Vereinsfremden zugänglich sind, einmal pro Jahr bis zu maximal 50 % der Aufwendungen bezuschussen. Das können beispielsweise Sportveranstaltungen, eigene Sportfeste, Teilnahme an Stadtteilfesten oder Tage der offenen Tür sein. Die Abteilung muss dies vorher schriftlich beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen Finanzlage des Vereins.

§7 Geschäftsstellenumlage

Zur Finanzierung der Geschäftsstelle leisten die Abteilungen eine Umlage. Diese Umlage ist i.d.R. die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen. Sie wird in der Budgetaufstellung im Verhältnis der Mitgliedszahlen berechnet und wird jeweils im Februar und August des Jahres fällig. Grundlage der Festsetzung ist der jeweilige Mitgliederbestand zum 01.01. Vorstand und Sportrat beschließen im Rahmen des Budgets die Geschäftsstellenumlage.