Ehrenordnung des
SV Blau-Gelb Frankfurt am Main e.V.

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Stand 21.03.2019

§1 Vorbemerkungen

Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen, für langjährige Mitgliedschaft sowie für besondere und außergewöhnliche Verdienste und Förderungen können Ehrungen nach dieser Ehrenordnung (EO) ausgesprochen werden

§2 Ehrungen für überragende sportliche Leistungen

2.1 Silberne Ehrennadel

Sie kann an Mitglieder für überragende sportliche Leistungen verliehen werden. Dies sind:

2.1.1 Hessischer Jugendbester als Einzelsieger

2.1.2 Hessischer Meister als Einzelsieger

2.1.3 Jedes Mannschaftsmitglied, wenn seine Mannschaft eine Hessische Meisterschaft errungen hat oder in die höchste Klasse seiner Sportart im Land Hessen aufgestiegen ist.

2.1.4 Überragende sportliche Leistungen, die dem Ansehen des Vereins in besonderer Weise gedient haben und die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.4 aufgeführt sind.

2.2 Goldene Ehrennadel

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die eine landesübergreifende (z.B. Süddeutsche), Deutsche oder Internationale Meisterschaft im Einzel- oder Mannschaftskampf errungen haben. Ferner erhalten diejenigen Sportler die Goldene Ehrennadelnadel, die mindestens dreimal die Bedingungen der silbernen Ehrennadel erfüllt haben.

2.3 Verleihungsmodalitäten

Über die von den Abteilungsleitern im Sportrat einzubringenden Vorschläge gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2 entscheidet der Vorstand

§3 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

3.1 Silberne Ehrennadel

Sie wird an Mitglieder verliehen, die eine ununterbrochene 25 jährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen oder glaubhaft machen können.

3.2 Goldene Ehrennadel

Sie wird an Mitglieder verliehen, die eine ununterbrochene 40 jährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen oder glaubhaft machen können. Entsprechendes gilt jeweils nach Ablauf weiterer 10 Jahre Mitgliedschaft.

3.3 Verleihungsmodalitäten

Die Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaften werden durch den Vorstand verliehen.

§4 Ehrungen für besondere und außergewöhnliche Verdienste

4.1 Silberne Ehrennadel

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die sich durch mindestens 5 jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand, Verwaltung, Jugend oder Beirat oder durch ihre Arbeit in den Abteilungen verdient gemacht haben.

4.2 Goldene Ehrennadel

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die sich durch mindestens 10jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand, Verwaltung, Sport, Jugend oder Beirat oder durch ihre Arbeit in den Abteilungen verdient gemacht haben.

4.3 Verleihungsmodalitäten

Über die von den Abteilungsleitern im Sportrat einzubringenden Vorschläge gemäß den vorstehenden Ziffern 4.1 und 4.2 entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann Anregungen im Sportrat erteilen.

4.4 Ehrenmitgliedschaft

Sie kann an Mitglieder verliehen werden, die mindestens 50 Jahre aktives Mitglied im Verein sind oder sich um den Verein außergewöhnlich verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Der Vorschlag ist durch den zuständigen Abteilungsleiter im Sportrat einzubringen und vom Vorstand zu entscheiden.

§5 Ehrungen von Nicht-Mitgliedern (Freunden und Förderern)

Auf Vorschlag des Sportrates können auch Nicht-Mitglieder für außergewöhnliche Verdienste um den Verein mit der Silbernen oder Goldenen Ehrennadel durch den Vorstand geehrt werden.

§6 Schlussbemerkungen

6.1 Urkunde

Mit jeder Ehrung ist die Übergabe einer Urkunde verbunden.

6.2 Prozedere

Die Ehrungen werden mit Zustimmung des oder Geehrten auf der Homepage des Vereins veröffentlicht, und anlässlich ordentlicher Mitgliederversammlungen oder bei besonderen Anlässen vorgenommen.